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Halteverbot Am Schulgarten und Am Eikhof

Für die Einmündung Am Schulgarten und einen Teil der Straße Am Eikhof wurde ein einseitiges absolutes Halteverbot beim Landkreis beantragt.

Zuletzt aktualisiert
16. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
30. Juli 2026
Quellen
1

01 · Sachstand

Worum geht es?

Hintergrund sind Behinderungen unter anderem für die Müllabfuhr. Der Rat beschloss am 16. Dezember 2025 einstimmig, beim Landkreis Gifhorn ein einseitiges absolutes Halteverbot für Am Schulgarten und Am Eikhof im Bereich der Einmündung des Schulgartens zu beantragen.

Der öffentlich verfügbare Beschlussauszug dokumentiert den Antrag, aber noch nicht dessen Umsetzung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

02 · Verlauf

Was ist bisher passiert?

  1. 16. Dezember 2025
    Erreicht

    Rat beschließt Antrag an den Landkreis Gifhorn

03 · Belege

Öffentliche Quellen

Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage dieser Zusammenfassung.