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In Umsetzung

Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Mühlenweg

Die Gemeinde hat beim Landkreis eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Mühlenweg von 100 auf 70 km/h beantragt.

Zuletzt aktualisiert
16. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
30. Juli 2026
Quellen
1

01 · Sachstand

Worum geht es?

Der Rat beschloss am 16. Dezember 2025 mit neun Ja- und einer Nein-Stimme, beim Landkreis Gifhorn eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 auf 70 km/h zu beantragen. Als Begründung wurde die Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner genannt.

Der Beschlussauszug dokumentiert den Antrag der Gemeinde, aber noch keine Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

02 · Verlauf

Was ist bisher passiert?

  1. 16. Dezember 2025
    Erreicht

    Rat beschließt Antrag auf Tempo 70

03 · Belege

Öffentliche Quellen

Die folgenden Dokumente bilden die Grundlage dieser Zusammenfassung.